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   VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19.A   

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VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19.A (https://dejure.org/2020,37280)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.08.2020 - 5 K 1363/19.A (https://dejure.org/2020,37280)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. August 2020 - 5 K 1363/19.A (https://dejure.org/2020,37280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Rechtswidrig ist eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nur, wenn dem Antragsteller im Staat der Schutzgewährung die ernsthafte Gefahr eines Verstoßes gegen die Gewährleistungen des Art. 4 EU-GR-Charta droht (EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. - und Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. -).

    Dies gilt insbesondere bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie), in dem im Rahmen des mit dieser Richtlinie eingerichteten gemeinsamen Asylverfahrens der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Juris Rn. 85) und dessen Umsetzung ins nationale Recht § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG dient.

    Die Anwendung dieser Vermutung ist nicht disponibel, sondern zwingend (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 41).

    Die zur Widerlegung dieser Vermutung besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit wäre erst erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 90).

    Daher ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits internationalen Schutz gewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 88).

  • VG Berlin, 06.12.2018 - 9 L 703.18
    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Dass arbeitsfähigen und gesunden Schutzberechtigten in Griechenland unabhängig von deren Willen und eigenen Entscheidungen gleichsam automatisch Verelendung und damit eine gegen Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, lässt sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Behandlung anerkannt Schutzbedürftiger weder positiv feststellen noch scheint es beachtlich wahrscheinlich (wie hier im Ergebnis auch: VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2019 - 12 L 1326/19.A -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 20. September 2019 - 3 K 1222/18 -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 2. September 2019 - 5 A 326/18 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 3. Januar 2019 - RN 11 K 18.31292 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 L 703.18 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris).

    Ungeachtet des Vorstehenden sind zurückkehrende Schutzberechtigte zur Überzeugung des Gerichts auch nicht staatlicher Gleichgültigkeit seitens des griechischen Behörden ausgesetzt (so auch VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 L 703.18 A -, juris Rn. 17).

    Vielmehr ist diesem Gesichtspunkt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung vor Durchführung der konkreten Überstellungsmaßnahme seitens der Ausländerbehörde Rechnung zu tragen, die gegebenenfalls ein inländisches Abschiebehindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne festzustellen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 11 ff.; Urteil der Kammer vom 14. November 2019 - VG 5 K 3104/17.A -, S. 7/8 UA; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris Rn. 36; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 L 703.18 A -, juris Rn. 14).

  • VG Magdeburg, 10.10.2019 - 6 A 390/19

    Nationale Abschiebungsschutzberechtigung für Inhaber eines durch Griechenland

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Soweit dies in der Rechtsprechung anders gesehen wird (vgl. VG Magdeburg, Urteile vom 2. Dezember 2019 - 9 A 325/18 MD -, n.v., vom 10. Oktober 2019 - 6 A 390/19 -, juris und vom 30. August 2019 - 8 A 239/18 -, juris; VG Köln, Urteil vom 28. November 2019 - 20 K 2489/18.A -, juris), beruht diese Einschätzung im Wesentlichen auf Stellungnahmen von Pro Asyl zu den Lebensbedingungen anerkannt Schutzberechtigter, in denen der Eindruck vermittelt wird, dass anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland regelmäßig gezwungen seien, auf der Straße oder in verlassenen Gebäuden ohne Zugang zu Wasser und Strom zu leben (vgl. Pro Asyl, Stellungnahmen Lebensbedingungen anerkannt Schutzberechtigter in Griechenland vom 23. Juni 2017 und vom 30. August 2018 sowie Fallstudie vom 4. Januar 2019; vgl. auch aida, Country Report: Greece, Update 2018, S. 185/186).

    Auch soweit das Verwaltungsgericht Magdeburg und das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urteil vom 7. Juli 2020 - 4 K 3842/19.A -) offenbar davon ausgehen, dass Schutzberechtigte auf die Inanspruchnahme informeller Unterkunftsmöglichkeiten generell nicht verwiesen werden könnten, da diese die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft im Regelfall nicht genügten (Urteil vom 10. Oktober 2019 - 6 A 390/19 -, juris Rn. 39), vermag sich das Gericht dieser Einschätzung jedenfalls für das Unterkommen in der Wohnung von Landsleuten bzw. Freunden nicht anzuschließen (so auch VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 8. Juni 2020 - 11 K 1087/20.A - Seite 9 des Entscheidungsabdrucks).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - (M.S.S.), EUGRZ 2011, 243, Rn. 249, m.w.N., und Beschluss vom 2. April 2013 - 27725/10 - (Mohammed Hussein), ZAR 2013, 336 f. Rn. 70).

    Vielmehr hat der griechische Staat in Folge der - die Überstellung von Dublin-Rückkehrern betreffenden - Entscheidungen des EGMR (Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09 - M.S.S. v. Belgien und Griechenland -, juris) und des EuGH (Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) aus dem Jahr 2011 zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Lebensbedingungen nicht nur von Asylbewerbern, sondern auch von anerkannt Schutzberechtigten zu verbessern.

  • VG Ansbach, 26.09.2018 - AN 14 S 18.50697

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei fehlerhaftem

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Dass arbeitsfähigen und gesunden Schutzberechtigten in Griechenland unabhängig von deren Willen und eigenen Entscheidungen gleichsam automatisch Verelendung und damit eine gegen Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, lässt sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Behandlung anerkannt Schutzbedürftiger weder positiv feststellen noch scheint es beachtlich wahrscheinlich (wie hier im Ergebnis auch: VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2019 - 12 L 1326/19.A -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 20. September 2019 - 3 K 1222/18 -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 2. September 2019 - 5 A 326/18 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 3. Januar 2019 - RN 11 K 18.31292 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 L 703.18 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris).

    Vielmehr ist diesem Gesichtspunkt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung vor Durchführung der konkreten Überstellungsmaßnahme seitens der Ausländerbehörde Rechnung zu tragen, die gegebenenfalls ein inländisches Abschiebehindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne festzustellen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 11 ff.; Urteil der Kammer vom 14. November 2019 - VG 5 K 3104/17.A -, S. 7/8 UA; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris Rn. 36; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 L 703.18 A -, juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG kommt allgemeine Bedeutung für die Frage zu, welche Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung zu stellen sind (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - Juris Rn. 10; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. März 2020 - 9 LA 46/20 - Juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2020 - 9 LA 46/20

    Abweisung einer Klage auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG kommt allgemeine Bedeutung für die Frage zu, welche Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung zu stellen sind (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - Juris Rn. 10; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. März 2020 - 9 LA 46/20 - Juris Rn. 21).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Vielmehr hat der griechische Staat in Folge der - die Überstellung von Dublin-Rückkehrern betreffenden - Entscheidungen des EGMR (Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09 - M.S.S. v. Belgien und Griechenland -, juris) und des EuGH (Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) aus dem Jahr 2011 zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Lebensbedingungen nicht nur von Asylbewerbern, sondern auch von anerkannt Schutzberechtigten zu verbessern.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Die hilfsweise erhobene Verpflichtungsklage, mit der die Klägerin die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung von Abschiebungsverboten begehrt, ist zwar zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 20), allerdings ebenfalls unbegründet.
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Mai 2017 (2 BvR 157/17 -, juris) bereits im Rahmen des Erlasses einer Abschiebungsandrohung weitere Feststellungen dahingehend für erforderlich gehalten hat, ob bei Rückführung anerkannt Schutzberechtigter "zumindest in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft der Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen sichergestellt ist", wird hierdurch kein abweichender Maßstab aufgezeigt.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 20 ZB 19.31553

    Generelle Zusicherungen eines EU-Mitgliedstaates bei Überstellung von

  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

  • BVerwG, 11.05.1998 - 9 B 409.98

    Ausländerrecht - Duldung bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung,

  • VG Köln, 28.11.2019 - 20 K 2489/18
  • VG Magdeburg, 30.08.2019 - 8 A 239/18

    Anwendungsvorrang von AsylVfG 1992 § 26 vor AsylVfG 1992 § 29 Abs 1 Nr 2;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 12 S 16.17

    Abschiebung bei psychischen und körperlichen Erkrankungen; Anforderungen an den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2020 - 10 N 4.20

    Vorliegen einer eine Abschiebung beeinträchtigende Erkrankung

  • SG Berlin, 14.09.1955 - 15/12
  • VG Schleswig, 02.01.2019 - 13 A 960/18
  • VG Arnsberg, 07.07.2020 - 4 K 3842/19

    "Brot, Bett, Seife" nicht für Schutzberechtigte in Griechenland

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 13 A 800/15

    Dublin-Verordnung und Durchführung von Asylverfahren

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien;

  • BVerwG, 21.05.2014 - 10 B 31.14

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendung der Frist des Art. 17 Abs. 1 S. 2

  • VG Regensburg, 03.01.2019 - RN 11 K 18.31292

    Keine Überstellung von besonders schutzbedürftigen Personen nach Griechenland

  • VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 326/18

    Anerkannt Schutzberechtigte; anerkannte Schutzberechtigte; Griechenland; Jawo;

  • VG Saarlouis, 20.09.2019 - 3 K 1222/18

    (Einem nichtvulnerablen, gesunden und arbeitsfähigen Kläger droht in Griechenland

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 12 L 1326/19
  • VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte

    Dass arbeitsfähigen und gesunden Schutzberechtigten in Griechenland unabhängig von deren Willen und eigenen Entscheidungen gleichsam automatisch Verelendung und damit eine gegen Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, lässt sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Behandlung anerkannt Schutzbedürftiger weder positiv feststellen, noch scheint es beachtlich wahrscheinlich (BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 23 ZB 18.33356; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2019 - 12 L 1326/19.A; VG des Saarlandes, Urteil vom 20. September 2019 - 3 K 1222/18; VG Osnabrück, Urteil vom 2. September 2019 - 5 A 326/18; VG München, B.v. 17.12.2018 - M 4 S 18.34491; VG Cottbus, B.v. 13.08.2020 - 5 K 1363/19.A; VG Ansbach, U.v. 31.8.2020 - AN 17 S 18.50859; a.A.: VG München, B.v. 17.09.2020 - M 17 E 20.32546; VG Aachen, U.v. 20.7.2020 - 10 K 1678/19.A.; VG Minden, U.v. 6.2.2020 - 12 K 491/19.A.).
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